Wenn der Rettungsdienst Versorgungslücken schließt
Es ist kurz nach 20 Uhr. Eine ältere Frau ruft den Rettungsdienst an, weil sie sich seit einigen Tagen schwach fühlt. Sie hat wenig gegessen, ist bei der Einnahme ihrer Medikamente unsicher und lebt allein. Einen Termin in ihrer Hausarztpraxis bekommt sie frühestens in der kommenden Woche. Ihre Tochter wohnt mehrere Stunden entfernt. Den ärztlichen Bereitschaftsdienst kennt sie vom Namen, weiß aber nicht, ob dort jemand zu ihr nach Hause kommen würde. Am Telefon kann sie nicht beantworten, ob ihr Zustand ein Notfall ist. Sie weiß nur, dass sie sich die Nacht allein nicht zutraut.
Das alarmierte Rettungswagenteam findet keine unmittelbar lebensbedrohliche Situation vor. Nach der Untersuchung und der Anamnese steht dennoch fest, dass die Frau Unterstützung benötigt. Sie braucht eine verlässliche Einschätzung, einen Plan für die nächsten Stunden und wahrscheinlich eine zeitnahe ärztliche Kontrolle. Möglicherweise benötigt sie zudem Hilfe, die weder die Notaufnahme noch der Rettungsdienst dauerhaft leisten können.
War der Einsatz unnötig? Die Antwort hängt davon ab, welche Frage gestellt wird. Benötigte die Patientin zwingend einen Rettungswagen? Vermutlich nicht. Hatte sie einen nachvollziehbaren Hilfebedarf? Sehr wahrscheinlich. Stand ihr in diesem Moment ein anderer Weg offen, den sie kannte, erreichen und eigenständig nutzen konnte? Das ist erheblich weniger sicher.
Ein niedriger Dringlichkeitsgrad ist kein moralisches Urteil
In der Diskussion über steigende Einsatzzahlen werden subaktue Hilfeersuchen (SAHE) häufig als Bagatellen, Fehlfahrten oder sogar als Missbrauch bezeichnet. Solche Begriffe schaffen scheinbare Klarheit. Sie teilen Einsätze in berechtigt und unberechtigt ein und legen nahe, dass vor allem das Verhalten der Hilfesuchenden korrigiert werden müsse.
Die wissenschaftliche Befundlage ist weniger eindeutig. Eine Analyse von rund 1,5 Millionen Notrufen in Berlin zeigte zwischen 2018 und 2021 zwar eine Zunahme des Notrufaufkommens um 9,1 Prozent. Der Anteil der niedrig dringenden Anrufe nahm jedoch nicht zu. Die steigende Nutzung ließ sich somit nicht einfach durch eine Zunahme an SAHE erklären (Herr et al., 2023).
Hinzu kommt ein methodisches Problem. Die Einstufung als subakut erfolgt meist erst nach einer Anamnese, einer Untersuchung oder einer Ersteinschätzung durch Gesundheitsfachpersonal. Sie beschreibt den später festgestellten Zustand, nicht das Wissen, das der betroffenen Person zum Zeitpunkt des Hilferufs zur Verfügung stand. Selbst für die retrospektive Forschung fehlt bislang eine einheitliche, allgemein akzeptierte Definition niedrig dringlicher Notaufnahmevorstellungen. Je nach angewendetem Verfahren können unterschiedliche Fälle als vermeidbar oder nicht dringlich eingeordnet werden (Slagman et al., 2023).
Ein rückblickend geringer Behandlungsbedarf beweist deshalb weder Leichtfertigkeit noch Bequemlichkeit. Er kann ebenso das Ergebnis einer erfolgreichen Abklärung sein. Gerade darin liegt ein Teil der rettungsdienstlichen Arbeit. Unsicherheit wird in eine fachlich begründete Einschätzung umgewandelt.
Auch Fachleute sind sich nicht einig, wer ins Krankenhaus gehört
Die Forderung, Patient:innen müssten selbst zuverlässiger erkennen, wann eine Klinik notwendig ist, setzt voraus, dass sich diese Grenze fachlich eindeutig ziehen lässt. Genau das ist häufig nicht der Fall.
Cummins et al. (2023) ließen 306 niedrig dringlich eingestufte Vorstellungen in fünf irischen Notaufnahmen zunächst von einer hausärztlichen und einer notfallmedizinischen Fachperson bewerten. Die Hausarztperspektive stufte 18 Prozent der Vorstellungen als unangemessene Nutzung von Notaufnahmeressourcen ein, die notfallmedizinische Perspektive hingegen 35 Prozent. Bei der Bewertung der Angemessenheit bestand für 45 Prozent der Fälle kein Konsens. Auch zusätzliche Gutachter:innen konnten die Uneinigkeit bei vielen komplexen Verläufen nicht auflösen. Die Übereinstimmung darüber, welche Vorstellungen unangemessen waren, blieb je nach Paarung gering.
Eine spätere Analyse aus demselben Forschungsumfeld bezog neben Allgemein- und Notfallmedizin auch eine Notaufnahmepflegekraft sowie eine Advanced Paramedic ein. Je nach Profession wurden zwischen 1 und 21 Prozent der Fälle als unangemessen eingestuft. Bei einer abgestuften Gesamtbewertung war die Übereinstimmung gering. Die Autor:innen folgerten, dass von der Bevölkerung kaum eine eindeutigere Selbststeuerung erwartet werden könne als von Fachpersonen, die das Versorgungssystem kennen (Prendergast et al., 2025).
Ähnliche Unsicherheit zeigt sich bei der Frage nach einer Krankenhauseinweisung aus Pflegeeinrichtungen. In einer britischen Vignettenstudie stimmte bei drei von sieben typischen Szenarien weniger als die Hälfte der befragten Fachpersonen darin überein, ob eine Aufnahme angemessen sei. Die Bewertungen hingen unter anderem davon ab, welche Versorgungsangebote außerhalb des Krankenhauses als verfügbar eingestuft wurden (Harrison et al., 2016).
Diese Studien stammen nicht aus Deutschland und beruhen teilweise auf Akten oder Fallvignetten. Sie können die konkrete Entscheidung am Patientenbett nicht ersetzen. Ihr gemeinsamer Befund ist dennoch wichtig. Angemessenheit ist keine rein diagnostische Eigenschaft eines Falles. Sie hängt von Risikotoleranz, verfügbarem Wissen, lokalen Ressourcen, sozialen Umständen und davon ab, wer nach einer Entscheidung Verantwortung übernimmt. Wer die Grenze selbst in Fachkreisen umstritten erlebt hat, sollte sie gegenüber Patient:innen nicht als selbsterklärend behandeln.
Menschen wählen keine Versorgungsebene aus einem Organigramm
Das deutsche Gesundheitssystem verfügt auf dem Papier über zahlreiche Anlaufstellen. Neben Haus- und Facharztpraxen gibt es den kassenärztlichen Bereitschaftsdienst, Bereitschaftspraxen, Notaufnahmen, Pflegedienste, psychiatrische Krisenangebote und den Rettungsdienst. Patient:innen sollen sich unter Schmerzen, Angst oder zeitlichem Druck für den richtigen Weg entscheiden. Dabei müssen sie nicht nur die Dringlichkeit einschätzen, sondern auch wissen, welche Stelle erreichbar ist und welche Leistung dort tatsächlich angeboten wird.
Eine deutsche Multicenterstudie mit 2.752 niedrig dringlich eingestuften Notaufnahmepatient:innen zeigt, dass viele Betroffene vor dem Klinikbesuch andere Wege geprüft hatten. Mehr als die Hälfte hatte zuvor die Hausarztpraxis kontaktiert. Von diesen Personen berichteten etwa drei Viertel, dass ihnen dort der Besuch einer Notaufnahme empfohlen worden sei. Unter den Menschen, die den kassenärztlichen Bereitschaftsdienst nicht kontaktiert hatten, kannten rund 61 Prozent dieses Angebot nicht (Slagman et al., 2025).
Qualitative Untersuchungen aus Deutschland beschreiben ebenfalls unterschiedliche Wege in die Akutversorgung. Manche Patient:innen suchten direkt die Notaufnahme auf. Andere kamen nach einem gescheiterten ambulanten Behandlungsversuch oder auf Empfehlung einer Praxis. Neben gesundheitlichen Sorgen spielten die erwartete diagnostische Sicherheit, die zeitnahe Behandlung und die begrenzte Verfügbarkeit anderer Angebote eine Rolle (Schmiedhofer et al., 2016).
Diese Ergebnisse beziehen sich vor allem auf Notaufnahmen. Für den Rettungsdienst ist die Grundfrage dennoch vergleichbar. Eine theoretisch vorhandene Alternative ist nur dann eine echte Alternative, wenn sie bekannt, erreichbar und in der konkreten Situation nutzbar ist.
Gesundheitskompetenz allein löst kein Zugangsproblem
Häufig wird gefordert, die Gesundheitskompetenz der Bevölkerung zu verbessern. Menschen sollen Symptome besser einschätzen, die verschiedenen Rufnummern kennen und wissen, wann Abwarten vertretbar ist. Das ist sinnvoll, reicht aber als alleinige Antwort nicht aus.
In der repräsentativen HLS-GER-2-Erhebung wiesen 58,8 Prozent der Befragten eine geringe Gesundheitskompetenz auf. Besonders schwierig war für viele Menschen die Beurteilung der Verlässlichkeit und der Bedeutung gesundheitsbezogener Informationen (Schaeffer et al., 2021). Bei niedrig eingestuften Notaufnahmepatient:innen in Norddeutschland verfügten 31,4 Prozent über eine problematische und 13,1 Prozent über eine inadäquate Gesundheitskompetenz. Zugleich hatten 88,3 Prozent eine Hausärztin oder einen Hausarzt (Strauß et al., 2022).
Eine formale Anbindung an die ambulante Versorgung garantiert demnach nicht, dass sie bei einer akuten Verschlechterung zeitnah funktioniert. Gesundheitskompetenz entsteht zudem in der Beziehung zwischen einer Person und dem System, in dem sie handeln soll. Ein Versorgungssystem kann verständlich und navigierbar sein oder seine Komplexität auf Hilfesuchende abwälzen. Wer die richtige Wahl verlangt, muss dafür sorgen, dass die Wege erkennbar sind und tatsächlich zu einer verfügbaren Leistung führen.
Die offene Tür ist mobil
Der Rettungsdienst vereint Eigenschaften, die andere Angebote nur selten bieten. Er ist rund um die Uhr erreichbar, kommt zum Aufenthaltsort und ermöglicht eine unmittelbare professionelle Einschätzung. Bei Bedarf kann er behandeln, weitere Ressourcen anfordern und einen Transport organisieren. Vor allem aber ist seine Reaktion für die Bevölkerung vorhersehbar und zügig. Die 112 steht für die Gewissheit, dass sich jemand mit dem Problem befasst.
Besonders deutlich wird diese Funktion bei älteren, pflegebedürftigen oder immobilen Menschen. In einer Untersuchung zu Einsätzen von Gemeindenotfallsanitäter:innen war mehr als die Hälfte der versorgten Personen mindestens 65 Jahre alt. Viele lebten mit Pflegebedarf zu Hause oder in einer stationären Einrichtung. Bei 52,7 Prozent der älteren Patient:innen war kein Transport erforderlich. Dennoch lagen konkrete medizinische oder pflegerische Probleme vor, die vor Ort zu bearbeiten waren (Obst et al., 2024).
Katheterprobleme, leichte Verschlechterungen chronischer Erkrankungen, Stürze ohne erkennbare Verletzung oder die Überforderung eines häuslichen Versorgungsarrangements sind keine eingebildeten Beschwerden. Häufig ist nicht der Hilfebedarf infrage zu stellen, sondern die Passung des verfügbaren Einsatzmittels.
Zwischen Überlastung und Abwertung
Für Rettungsfachpersonal ist diese Entwicklung belastend. Rettungsmittel werden in Situationen gebunden, die möglicherweise durch eine ambulante pflegerische oder psychosoziale Struktur besser versorgt werden könnten. Gleichzeitig fehlen vor Ort oft die Möglichkeiten, eine solche Versorgung verbindlich einzuleiten. Eine Telefonnummer zu nennen oder den nächsten Werktag zu empfehlen, ist nicht dasselbe wie eine gesicherte Weiterbehandlung.
Eine deutschlandweite Befragung von 1.142 Rettungskräften zu häufigen Nutzer:innen identifizierte Versorgungsprobleme als den am häufigsten wahrgenommenen Einsatzhintergrund. Die Befragten berichteten zudem über negative Auswirkungen auf die Stimmung, die Geduld und teilweise auch auf die Arbeitsweise (Schodlok et al., 2023). Aufgrund der Selbstauskunft und des querschnittlichen Designs erlaubt die Studie keine Aussagen zur tatsächlichen Versorgungsqualität. Sie macht aber ein Risiko sichtbar. Wiederkehrende Einsätze, knappe Ressourcen und fehlende Lösungsoptionen können Frustration gegenüber Patient:innen fördern.
Diese Frustration ist nicht automatisch Ausdruck mangelnder Empathie. Sie kann aus einem widersprüchlichen Arbeitsauftrag entstehen. Rettungsfachpersonal soll differenziert entscheiden, verfügt vielerorts jedoch nur über zwei verlässlich organisierte Wege. Die Person bleibt am Einsatzort oder wird in ein Krankenhaus transportiert. Der große Bereich dazwischen ist fachlich bekannt, organisatorisch jedoch nur lückenhaft erschlossen.
Der Rettungsdienst kann die Lücken nicht allein schließen
Die Rolle der letzten offenen Tür darf nicht zu einer Universalzuständigkeit des Rettungsdienstes führen. Notfallsanitäter:innen können ambulante Medizin, Pflege, Sozialarbeit und psychosoziale Krisenversorgung nicht in Personalunion ersetzen. Eine solche Erwartung würde die Notfallrettung weiter belasten und ihre Verfügbarkeit in zeitkritischen Situationen gefährden.
Alternative Ressourcen können dennoch einen Teil der Hilfeersuchen bedarfsgerecht bearbeiten. Beobachtungsdaten zur Community Paramedicine zeigen, dass die Versorgung am Einsatzort und die Vermittlung in andere Strukturen grundsätzlich möglich sind (Seeger et al., 2021). Eine Bestandsaufnahme von sieben deutschen Konzepten fand jedoch erhebliche Unterschiede bei Finanzierung, Qualifikation, Ausstattung und zeitlicher Verfügbarkeit. Gemeinsam war ihnen, dass Notfallsanitäter:innen eingesetzt wurden, kein Patiententransport vorgesehen war und andere medizinische Einrichtungen kontaktiert werden konnten (Lubasch et al., 2024).
Entscheidend ist eine belastbare Evaluation. Erfolg darf nicht allein an vermiedenen Transporten gemessen werden. Ebenso wichtig sind Patient:innensicherheit, erneute Hilfeersuchen, unerwünschte Ereignisse, Kontinuität und die tatsächliche Erreichbarkeit der vermittelten Angebote. Dass 2024 zunächst ein Protokoll für eine multicentrische deutsche Vor-Ort-Untersuchung niedrig dringlicher Fälle veröffentlicht wurde, verdeutlicht, wie groß der Forschungsbedarf weiterhin ist (Nau et al., 2024).
Aus Empfehlungen müssen erreichbare Leistungen werden
Seit Jahren fordern Sachverständigengremien eine stärkere Verbindung von ambulanter Versorgung, Leitstellen, Rettungsdienst und Krankenhäusern. Der Sachverständigenrat beschrieb bereits 2018 eine sektorenübergreifende Steuerung und eine Weiterentwicklung des Rettungsdienstes über die reine Transportfunktion hinaus (Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen, 2018). Die Regierungskommission schlug 2023 unter anderem vor, die Versorgung vor Ort als eigenständige Leistung anzuerkennen, alternative Zielorte zu ermöglichen und pflegerische, palliative sowie psychosoziale Angebote besser einzubinden (Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung, 2023).
Der 2026 in den Bundestag eingebrachte Regierungsentwurf zur Reform der Notfallversorgung greift mehrere dieser Punkte auf. Vorgesehen sind eine verbindlichere Vernetzung von 112 und 116117, gestärkte Akutleitstellen sowie die Anerkennung des Notfallmanagements und der Versorgung vor Ort als Bestandteile der medizinischen Notfallrettung (Deutscher Bundestag, 2026). Ob daraus eine spürbare Veränderung entsteht, hängt nicht von der gesetzlichen Überschrift ab. Eine digitale Weiterleitung entlastet nur, wenn am anderen Ende zeitnah jemand Verantwortung übernehmen kann.
Daraus ergibt sich auch eine professionspolitische Aufgabe. Notfallsanitäter:innen benötigen die fachliche und juristische Kompetenz sowie die strukturellen Möglichkeiten, Versorgungsbedarfe zu erkennen, Risiken abzuschätzen, Entscheidungen gegen einen Transport abzusichern und verbindliche Übergänge zu organisieren.
Die Einsätze sind Teil der Diagnose
Die Frau aus der Eingangsszene hatte möglicherweise keinen Notfall im engen rettungsdienstlichen Sinn. Sie hatte dennoch ein Problem, das sie mit den ihr zugänglichen Mitteln nicht lösen konnte. Das Versorgungssystem bot ihr theoretisch mehrere Anlaufstellen. Praktisch war nur eine davon sichtbar, mobil und verlässlich handlungsfähig.
Subakute Hilfeersuchen sollten weder romantisiert noch pauschal verurteilt werden. Sie binden Ressourcen, können die Notfallrettung belasten und erfordern neue Steuerungsmodelle. Zugleich liefern sie Informationen darüber, wo ambulante Versorgung, Pflege, Mobilität, Gesundheitsinformation oder soziale Unterstützung nicht ausreicht.
Der klassische Rettungsdienst kann diese Lücken nicht dauerhaft schließen. Er kann sie aber sichtbar machen und ggf. neue Versorgungsformen entwickeln oder integrieren . Dafür müssen Einsatzdaten systematisch ausgewertet, Versorgungsverläufe untersucht und die Erfahrungen des Rettungsfachpersonals in die Planung einbezogen werden.
Solange der Rettungsdienst die letzte Tür ist, von der Menschen sicher wissen, dass sie sich öffnet, werden sie dort anklopfen. Professionalisierung bedeutet nicht, ihnen diesen Zugang vorzuwerfen. Sie bedeutet, aus jedem Hilfeersuchen zu lernen, welche andere Tür hätte offenstehen müssen.
Niedrig dringliche Einsätze sind nicht bloß eine Belastung für den Rettungsdienst. Sie sind ein Befund zum Zustand des Gesundheitssystems.
Literaturverzeichnis
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