Teilakademisierung im Rettungsdienst
Teilakademisierung bedeutet in diesem Blogbeitrag, die berufliche Ausbildung von Notfallsanitäter:innen durch akademische Qualifikationswege für einen Teil der Berufsgruppe zu ergänzen. Diese sollen sowohl auf zusätzliche klinische Aufgaben als auch auf Tätigkeiten in Forschung, Lehre und Management vorbereiten. Welche Aufgaben eine akademische Qualifikation erfordern und welche beruflichen Möglichkeiten daraus entstehen sollten, ist Gegenstand dieses Beitrags.
Was Akademisierung zur Professionalisierung beitragen kann
Professionalisierung betrifft die Frage, auf welcher Wissensgrundlage ein Beruf beruht und für welche Aufgaben er verantwortlich ist. Abbott (1988), Freidson (2001) und Mieg (2010) beschreiben aus unterschiedlichen Perspektiven, wie berufliche Zuständigkeiten entstehen, begründet und gegenüber anderen Berufen abgegrenzt werden. Für die Notfallsanitäter:innen ist das relevant, weil sich ihre Versorgungspraxis und ihre formalen Befugnisse nicht überall decken.
Notfallsanitäter:innen schätzen Beschwerden ein, priorisieren Behandlungsbedarfe und beginnen Therapien. Sie müssen außerdem beurteilen, wann eine ärztliche Behandlung erforderlich ist und welche weitere Versorgung infrage kommt. Gerade bei unklaren Beschwerden oder einem Verbleib zu Hause können diese Entscheidungen weitreichende Folgen haben. Ihre fachliche und rechtliche Absicherung verdient deshalb ebenso viel Aufmerksamkeit wie die Beherrschung einzelner Maßnahmen.
Erste, bislang nicht als Fachartikel publizierte Ergebnisse der KoNoS-Studie wurden im Oktober 2026 auf der IRCP-Konferenz in Regensburg vorgestellt. In der Befragung lag das erwartete Kompetenzniveau in allen vier untersuchten Dimensionen im Median bei DQR 6; als formales Referenzniveau der NotSan-Ausbildung wurde DQR 4 herangezogen (Hofmann, Handwerker, et al., 2026). Dieser Befund gibt Anlass, berufliche Anforderungen und Qualifikationswege genauer aufeinander abzustimmen.
Ein Studium kann Notfallsanitäter:innen dabei unterstützen, klinische Entscheidungen wissenschaftlich zu begründen. Dazu gehören die Bewertung von Studien, die kritische Auseinandersetzung mit Leitlinien sowie die Auswertung eigener Versorgungsergebnisse. Hofmann & Ristau (2025) untersuchen anhand einer Fokusgruppendiskussion, welche zusätzlichen Kompetenzen ein Aufbaustudium vermitteln sollte. Der Beitrag umfasst unter anderem die ambulante Versorgung, die evidenzbasierte Praxis und die interprofessionelle Steuerung. Ob ein Studiengang die angestrebten Fähigkeiten tatsächlich vermittelt, hängt von seinem Curriculum und seiner Verbindung zur Praxis ab.
Die Pflegeprofession bietet Anhaltspunkte für die Diskussion. Der Wissenschaftsrat empfahl bereits 2012, einen Teil der Angehörigen der Gesundheitsfachberufe für die unmittelbare Versorgung akademisch zu qualifizieren (Wissenschaftsrat, 2012). In Krankenhausstudien war ein höherer Anteil an Pflegefachpersonen mit akademischem Abschluss mit besseren Versorgungsergebnissen verbunden, etwa mit geringerer Mortalität nach chirurgischen Eingriffen (Aiken et al., 2003, 2014). Liao et al. (2016) fanden, dass ein höherer Anteil akademisch qualifizierter Pflegefachpersonen mit einer geringeren Sterblichkeit der Patient:innen und weniger Todesfällen infolge von Komplikationen verbunden war.
Die Ergebnisse aus der stationären Pflege lassen sich nicht direkt auf den deutschen Rettungsdienst übertragen. Sie bieten jedoch eine Grundlage für die Frage, ob unterschiedliche Qualifikationen innerhalb rettungsdienstlicher Teams mit Unterschieden in der Versorgungsqualität zusammenhängen. Dabei bezeichnet Skill-Mix die Kombination unterschiedlicher Fähigkeiten und Grade-Mix die Zusammensetzung nach formalen Qualifikationen. Aiken et al. (2017) untersuchten im europäischen Krankenhauskontext den Anteil ausgebildeter Pflegefachpersonen am gesamten Pflegepersonal und dessen Zusammenhang mit der Versorgungsqualität. Für den Rettungsdienst bleibt zu prüfen, welche Teamzusammensetzung für welche Aufgaben sinnvoll ist.
Veränderte Versorgungsbedarfe und die Notfallreform
Die Anforderungen an die Gesundheitsfachberufe verändern sich durch die Alterung der Bevölkerung, die Zunahme chronischer Erkrankungen sowie durch technische Entwicklungen (Wissenschaftsrat, 2023). Im Rettungsdienst kommen erschwerte Zugänge zur ambulanten Versorgung sowie soziale Problemlagen hinzu. Eine Auswertung von Krankenhauszuweisungscodes aus Hessen verdeutlicht die Bandbreite der Einsatzanlässe, die unter anderem internistische, traumatologische und psychiatrische Notfallbilder umfassen (Hofmann, Kirschenlohr et al., 2026).
Bei niedrigprioritären Hilfeersuchen ist oft zunächst unklar, welche Hilfe erforderlich ist. Unspezifische Beschwerden können auf eine ernsthafte Erkrankung hinweisen. Ein medizinisch vertretbarer Verbleib zu Hause kann wiederum daran scheitern, dass es an Unterstützung fehlt. Burgmaier et al. (2026) beschreiben in einem Konsensuspapier Kompetenzen für den vorbeugenden Rettungsdienst, die klinische Einschätzung und die Berücksichtigung des Lebensumfelds miteinander verbinden. Meyer et al. (2026)schlagen für die außerklinische fallabschließende Akutversorgung strukturelle Anpassungen und ein gestuftes Qualifikationssystem vor. Beide Beiträge formulieren Anforderungen und Konzepte, belegen jedoch noch nicht den Nutzen eines bestimmten akademischen Rollenmodells.
Der Bedarf an vertiefter Qualifikation beschränkt sich keineswegs auf wenig dringliche Einsätze. Bei einer schwierigen Atemwegssicherung, einem schweren Trauma oder einer Sepsis mit Kreislaufinstabilität müssen Teams unter Zeitdruck Entscheidungen treffen und deren Wirkung fortlaufend überprüfen. Welche zusätzlichen akademischen Kompetenzen hier benötigt werden, lässt sich nur anhand konkreter Aufgaben bestimmen. Die Dringlichkeit eines Einsatzes allein reicht als Begründung für ein neues Rollenprofil ebenso wenig aus wie eine niedrige Einsatzpriorität.
Die Notfallreform hat inzwischen einen neuen parlamentarischen Stand erreicht. Am 15. Oktober 2026 hat der Bundestag das Gesetz zur Reform der Notfallversorgung in der vom Gesundheitsausschuss geänderten Fassung beschlossen (Deutscher Bundestag, 2026). Damit ist die Reform über die Entwurfsphase hinaus. Der Bundestagsbeschluss darf allerdings nicht mit dem Inkrafttreten aller Regelungen oder mit ihrer flächendeckenden Umsetzung gleichgesetzt werden.
Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums soll die beschlossene Reform die Akutleitstellen der 116117 und die Rettungsleitstellen der 112 digital zu Gesundheitsleitsystemen verbinden. Integrierte Notfallzentren sollen die Versorgung an Krankenhausstandorten besser koordinieren. Für den Rettungsdienst ist besonders relevant, dass die medizinische Notfallrettung als eigenständige Sachleistung der gesetzlichen Krankenversicherung vorgesehen ist. Dabei sollen Notfallmanagement, Versorgung vor Ort und Notfalltransport ausdrücklich als Bestandteile der Krankenbehandlung anerkannt werden (Bundesministerium für Gesundheit, 2026a, 2026b).
Für die Teilakademisierung ergibt sich daraus eine konkrete Aufgabe: Wenn Versorgung vor Ort und die Weitervermittlung in andere Angebote mehr Gewicht erhalten, müssen Qualifikation und Verantwortlichkeit der beteiligten Fachkräfte dazu passen. Das ist eine fachliche Schlussfolgerung aus der Reformrichtung. Eine allgemeine erweiterte Heilkundeerlaubnis für akademisch qualifizierte Notfallsanitäter:innen lässt sich daraus nicht ableiten. Ebenso wenig ersetzt die sozialrechtliche Anerkennung einer Leistung die berufsrechtliche Befugnis, sie eigenverantwortlich zu erbringen.
Ein Vergleich mit der Pflege zeigt, wie eine qualifikationsgebundene Regelung aussehen kann. § 4a Pflegeberufegesetz erlaubt die eigenverantwortliche Heilkundeausübung im Rahmen der dafür erworbenen staatlich geprüften, anerkannten oder festgestellten Kompetenzen. Für den Rettungsdienst müsste eine entsprechende Regelung eigenständig entwickelt und begründet werden.
Bildungswege für unterschiedliche Aufgaben
Unter Akademisierung werden verschiedene Angebote zusammengefasst. Ein Studium nach abgeschlossener NotSan-Ausbildung hat andere Voraussetzungen als ein Studiengang, der berufliche und akademische Qualifikation von Beginn an verbindet. Hinzu kommen Studiengänge in Pädagogik oder Management sowie weiterführende klinische Qualifikationen. Für die Diskussion ist entscheidend, welchen Abschluss ein Angebot vermittelt und zu welchen Tätigkeiten es befähigt.
Ein Aufbaubachelor kann an die Ausbildung und gegebenenfalls an Berufserfahrung anschließen. Klinische Fallarbeit und wissenschaftliche Methoden lassen sich dabei mit bekannten Einsatzsituationen verbinden. Hofmann (2022) untersuchte das Studieninteresse innerhalb der Berufsgruppe. Damit solche Bildungswege auch der Versorgung zugutekommen, brauchen Absolvent:innen passende klinische Stellen.
Eine weitere Möglichkeit sind Studiengänge, die den Berufseinstieg mit einer wissenschaftlichen Qualifikation verbinden. Der geltende § 7 NotSanG ermöglicht die Ausbildung an Hochschulen im Rahmen von Modellvorhaben. Er eröffnet keinen allgemeinen regulären Hochschulweg als Ersatz für die berufliche Ausbildung. Bei Vorschlägen für primärqualifizierende Studiengänge muss deshalb erkennbar bleiben, welche Möglichkeiten bereits bestehen und welche Gesetzesänderungen noch erforderlich wären.
Studienangebote in den Bereichen Bildung, Management und Forschung haben zudem einen eigenen Wert. Marung et al. (2025) und Tschupke et al. (2025) dokumentieren die Vielfalt der rettungsdienstbezogenen Studiengänge in Deutschland. Die Berufsgruppe braucht wissenschaftlich qualifizierte Personen, die etwa Ausbildungskonzepte prüfen, Versorgungsdaten auswerten oder Organisationen führen.
Für weiterführende klinische Rollen kommen Advanced-Practice-Modelle infrage. Je nach Auftrag könnten hierfür ein klinischer Masterstudiengang oder andere strukturierte Qualifikationswege nach dem Bachelor erforderlich sein. Strobel et al. (2024)diskutieren britische Advanced-Paramedic-Practitioner-Modelle und deren mögliche Einführung in Deutschland. Tanninen et al. (2025) untersuchen dagegen die erwarteten Kompetenzen finnischer Advanced-Level-Paramedics. Diese Qualifikationsstufe ist nicht mit einer postgradualen Advanced-Practice-Rolle gleichzusetzen. Beide Arbeiten liefern Anregungen, ersetzen jedoch keine Prüfung der Anforderungen im deutschen Rettungsdienst. Ein neues Rollenprofil müsste akademisches Lernen mit beaufsichtigter Praxis und überprüfter Handlungskompetenz verbinden.
Klinische Rollen und ihre rechtlichen Voraussetzungen
In der außerklinischen Akutversorgung könnten entsprechend qualifizierte Notfallsanitäter:innen Patient:innen mit unklaren Beschwerden eingehender untersuchen und geeignete weitere Versorgungswege organisieren. Community-Paramedicine-Ansätze und Gemeindenotfallsanitäter:innen-Modelle bieten dafür Anknüpfungspunkte. Die konkrete Ausgestaltung unterscheidet sich jedoch. Aus der Bezeichnung eines Angebots lässt sich weder eine einheitliche Qualifikation noch eine bestimmte Befugnis ableiten.
Eine fallabschließende Versorgung setzt mehr voraus als die Entscheidung gegen einen Transport. Es muss geklärt sein, welche Erkrankungen oder Risiken ausgeschlossen werden müssen, wann ärztliche Unterstützung hinzukommt und wer die weitere Betreuung übernimmt. Patient:innen brauchen verständliche Hinweise, bei welchen Veränderungen sie erneut Hilfe suchen sollen. Ohne erreichbare Anschlussversorgung kann auch eine sorgfältige klinische Einschätzung keine tragfähige Versorgung zu Hause gewährleisten.
Im hochakuten Bereich wären spezialisierte Rollen beispielsweise für die Versorgung besonders kritisch Erkrankter oder für die klinische Unterstützung von Teams denkbar. Strobel et al. (2024) diskutieren anhand britischer Erfahrungen, wie Advanced Paramedic Practitioners den deutschen Rettungsdienst ergänzen könnten. Für Deutschland wären zunächst der zusätzliche Versorgungsbedarf und das Verhältnis zu vorhandenen notärztlichen Angeboten zu klären. Darauf aufbauend müssten Anforderungen an Supervision, praktische Erfahrung sowie den Erhalt der Kompetenzen festgelegt werden.
Die rechtliche Ausgangslage muss dabei genau beschrieben werden. § 2a NotSanG erlaubt bereits eigenverantwortliche heilkundliche Maßnahmen, einschließlich invasiver oder medikamentöser Maßnahmen. Voraussetzung ist, dass Notfallsanitäter:innen diese in ihrer Ausbildung erlernt haben und beherrschen und dass sie erforderlich sind, um Lebensgefahr oder wesentliche Folgeschäden abzuwenden. Die Befugnis gilt bis zum Eintreffen der Notärztin oder des Notarztes beziehungsweise bis zum Beginn einer weiteren ärztlichen, auch teleärztlichen Versorgung. Eine allgemeine Befugnis zur eigenständigen fallabschließenden Akutbehandlung folgt daraus nicht.
Die Regierungskommission empfahl bereits 2023, besonders qualifizierte Notfallsanitäter:innen auf Bachelor- oder Masterniveau mit einer eigenen fachgebundenen Heilkundebefugnis auszustatten (Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung, 2023). Für weiterführende klinische Rollen sollte dieser Vorschlag aufgegriffen und rechtlich ausgestaltet werden. Ein akademischer Grad allein würde dafür nicht genügen. Erforderlich wären festgelegte Tätigkeitsbereiche, praktische Kompetenznachweise sowie Regeln für die interprofessionelle Zusammenarbeit.
Akademisch qualifizierte Notfallsanitäter:innen können außerdem die Versorgung verbessern, indem sie Fallanalysen begleiten, Fortbildungen entwickeln und die Grundlagen der Behandlungsstandards prüfen. Forschung aus der Berufsgruppe heraus kann Fragen aufgreifen, die im Berufsalltag entstehen. Der Leserbrief von Hofmann, Bechmann, et al. (2026) greift die Debatte um akademische Bildung und das Kompetenzverständnis im Rettungsdienst auf; er ist als Diskussionsbeitrag einzuordnen. Solche Aufgaben erfordern Arbeitszeit und organisatorische Zuständigkeiten; sie lassen sich nicht dauerhaft nebenbei erledigen.
Welcher Nutzen zu erwarten ist
Teilakademisierung könnte helfen, zusätzliche Kompetenzen gezielt dort einzusetzen, wo sie benötigt werden. Dafür müssten Rettungsdienste ihren Bedarf beschreiben und daraus Stellenprofile ableiten. Ein pauschaler Anteil akademischer Abschlüsse sagt noch wenig darüber aus, ob die Versorgung besser wird.
Ein möglicher Nutzen liegt in sichereren Entscheidungen bei komplexen Fällen. Das betrifft etwa die Einschätzung multimorbider Patient:innen oder den Verzicht auf einen Transport. Für entsprechende Rollen sind eigene Untersuchungen erforderlich. Neben Komplikationen sollten sie auch erneute Hilfeersuchen und die Verlässlichkeit der Anschlussversorgung erfassen. Die Ergebnisse aus der Pflege begründen diese Erwartung nicht unmittelbar; sie liefern einen Anlass, den Zusammenhang zwischen Qualifikation und Versorgungsqualität im Rettungsdienst selbst zu prüfen.
Klinische Karrierewege könnten zudem Kolleg:innen eine Entwicklungsperspektive bieten, die weiterhin Patient:innen versorgen möchten. Ob solche Angebote tatsächlich die Berufsbindung stärken, muss sich zeigen. Entscheidend dürften neben dem Studienangebot auch Arbeitsbedingungen, Vergütung und der Umfang der übertragenen Verantwortung sein.
Eine gesetzlich geregelte erweiterte Befugnis könnte für die betreffenden Tätigkeiten größere Rechtssicherheit schaffen. Sie müsste die Grenzen der Zuständigkeit ebenso deutlich benennen wie die Voraussetzungen für selbstständiges Handeln. Für die Profession insgesamt läge darin die Möglichkeit, Versorgung nicht nur auszuführen, sondern ihre fachliche Entwicklung stärker mitzuverantworten.
Berufliche Entwicklung und Forschung als Nutzen der Teilakademisierung
Akademische Bildungswege können Notfallsanitäter:innen Entwicklungsmöglichkeiten im Rettungsdienst eröffnen. Fehlende Perspektiven gehören zu den Gründen, weshalb Auszubildende einen späteren Berufsausstieg erwägen. In der Auswertung von Lehweß-Litzmann & Hofmann (2022) nannten 39,1 Prozent geringe Aufstiegsmöglichkeiten und 31,2 Prozent geringe Weiterbildungsmöglichkeiten als wahrscheinlichen oder sehr wahrscheinlichen zukünftigen Ausstiegsgrund. Auch die zweite Berufstreuestudie führt geringe Aufstiegsmöglichkeiten unter den häufig genannten möglichen Ausstiegsgründen auf (Elsenbast et al., 2024).
Aufbaustudiengänge könnten solche Perspektiven eröffnen, wenn ihnen entsprechende Tätigkeiten folgen, was eine stärkere Bindung an Beruf und Branche fördern würde. Neben erweiterten klinischen Rollen kommen auch Aufgaben in Forschung, Lehre und Qualitätsentwicklung infrage. Auch eine Verknüpfung dieser Tätigkeiten mit dem Einsatzdienst wäre sinnvoll. Beschäftigte könnten sich fachlich weiterentwickeln und ihre Erfahrung weiterhin in den Rettungsdienst einbringen. Dafür müssen Arbeitgeber Stellen und Arbeitszeitmodelle schaffen, die solche Kombinationen ermöglichen. Ein Studienangebot allein bindet noch niemanden an den Beruf.
Ein weiterer Nutzen liegt im Aufbau eigener Forschungskompetenz. Wissenschaftlich qualifizierte Notfallsanitäter:innen können Fragen aus ihrer Praxis systematisch untersuchen und prüfen, welche Schlussfolgerungen sich daraus für den Rettungsdienst ableiten lassen. Die Rettungswissenschaften bieten dafür einen fachlichen Rahmen. Ihr Gegenstand umfasst neben der unmittelbaren Notfallversorgung auch die Bedingungen, unter denen Rettung stattfindet, etwa Ausbildung, Organisation und Zusammenarbeit (Prescher et al., 2023). Der Wissenschaftsrat (2023) betont für die Gesundheitsfachberufe die Bedeutung wissenschaftlicher Disziplinen und der Verbindung von Forschung und Berufspraxis.
Forschende Notfallsanitäter:innen können Fragen aufgreifen, die ihnen im Berufsalltag begegnen und bisher unzureichend untersucht wurden. Die internationale Forschungsagenda von Williams et al. (2026) umfasst neben klinischen Themen unter anderem Ausbildung, Organisationskultur sowie Gesundheit und Wohlbefinden. Sie verdeutlicht damit, wie weit der Forschungsbedarf über einzelne medizinische Maßnahmen hinausreicht. Die Beteiligung von Notfallsanitäter:innen kann dabei helfen, diese Themen aus der Perspektive ihrer beruflichen Aufgaben zu untersuchen.
Auch Kolleg:innen ohne Hochschulabschluss können von den Ergebnissen profitieren. Erkenntnisse aus der rettungswissenschaftlichen Forschung lassen sich beispielsweise in angepasste Fortbildungen, Ausbildungskonzepte oder veränderte Arbeitsabläufe übertragen. Wissenschaftlich qualifizierte Beschäftigte können zudem prüfen, wie belastbar neue Empfehlungen sind und ob sie sich unter den örtlichen Bedingungen umsetzen lassen. Dieser Nutzen entsteht allerdings erst, wenn Forschungsergebnisse verständlich aufbereitet, gemeinsam diskutiert und in der Praxis überprüft werden.
Forschung eröffnet zugleich einen weiteren Karriereweg innerhalb des Rettungswesens. Eine Entwicklung bis zum Masterabschluss oder zur Promotion könnte es ermöglichen, langfristig an den Forschungsfragen der eigenen Profession zu arbeiten und deren Entwicklung mitzugestalten. Dafür braucht es betreute Qualifikationswege, finanzierte Forschungsstellen sowie Kooperationen zwischen Hochschulen und Rettungsdiensten. Teilakademisierung hätte dann einen Nutzen über den einzelnen Abschluss hinaus; die Berufsgruppe könnte ihr Wissen systematischer weiterentwickeln und ihre Arbeitsbedingungen stärker mitgestalten.
Grenzen und mögliche Fehlentwicklungen
Teilakademisierung muss begründet werden. Eine geringere Sterblichkeit oder weniger Komplikationen sind dafür jedoch nicht die einzigen Maßstäbe. Der Wissenschaftsrat (2023) hebt die Bedeutung wissenschaftlicher Disziplinen und ihrer Verbindung zur Berufspraxis für die Weiterentwicklung der Gesundheitsfachberufe hervor. Akademische Bildungswege ermöglichen der Berufsgruppe, eigene Forschungsfragen zu bearbeiten, ihre Wissensgrundlagen zu überprüfen und ihre Ausbildung weiterzuentwickeln. Diese Aufgaben sprechen auch unabhängig von zusätzlichen klinischen Befugnissen für eine akademische Qualifizierung. Werden dagegen neue Versorgungsmodelle oder erweiterte heilkundliche Aufgaben eingeführt, müssen die erforderlichen Kompetenzen und die Sicherheit der Versorgung geprüft werden. Konkrete Erwartungen wie weniger Komplikationen, geringere Kosten oder eine stärkere Berufsbindung bedürfen entsprechender Belege.
Eine weitere Gefahr besteht in der Abwertung beruflich ausgebildeter Notfallsanitäter:innen. Deren Kompetenz wird durch einen zusätzlichen akademischen Bildungsweg nicht gemindert. Zusätzliche Befugnisse müssen sich aus zusätzlichen, überprüfbaren Fähigkeiten ableiten. Zugleich braucht es durchlässige Zugänge, damit Berufserfahrung und bereits erworbene Kompetenzen angemessen berücksichtigt werden.
Aus der Pflege ist bekannt, dass Hochschulabschlüsse nicht automatisch zu geeigneten Stellen führen. Untersuchungen an deutschen Universitätskliniken beschreiben Schwierigkeiten bei der organisatorischen Einbindung und der Ausgestaltung der entsprechenden Tätigkeiten (Bergjan et al., 2021; Pinnekamp et al., 2025). Im Rettungsdienst droht derselbe Fehler, wenn Beschäftigte studieren, anschließend jedoch weder einen veränderten Auftrag noch eine passende Vergütung erhalten.
Auch eine zu enge Ausrichtung wäre problematisch. Akademische klinische Rollen sollten weder ausschließlich für niedrigprioritäre Hilfeersuchen vorgesehen noch durch besonders aufwendige Einzelmaßnahmen gerechtfertigt werden. Maßgeblich ist, welche Versorgungslücke geschlossen werden soll, welche Anforderungen heute bereits bestehen und welche Fähigkeiten dafür fehlen.
Schließlich kostet Teilakademisierung Geld und Personal. Hochschulen benötigen Lehrende und geeignete Praxispartner. Klinische Stellen benötigen Zeit für Supervision und Fortbildung sowie Zugang zu Daten zur Qualitätsprüfung. Werden diese Voraussetzungen nicht erfüllt, tragen Einzelne den Aufwand eines Studiums, während der Rettungsdienst die erworbenen Fähigkeiten kaum nutzt.
Fazit
Für eine Teilakademisierung des Rettungsdienstes sprechen die Anforderungen der Patientenversorgung sowie der Bedarf an Forschung und an beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten. Schon heute müssen Notfallsanitäter:innen unklare Beschwerden einschätzen und unter Unsicherheit weitreichende Entscheidungen treffen. Die ersten Befunde zu den Kompetenzerwartungen werfen die Frage auf, ob die berufliche Ausbildung in allen Bereichen dafür ausreicht. Für einen Teil dieser Aufgaben könnte eine akademische Qualifikation erforderlich sein. Welche Aufgaben dies betrifft und welchen Unterschied ein Studium in der Versorgung macht, muss genauer untersucht werden.
Akademische Bildungswege eröffnen zudem Tätigkeiten in der Forschung, der Lehre und der Qualitätsentwicklung. Damit könnten sie Beschäftigten eine Perspektive bieten, die sich weiterentwickeln möchten und dafür bislang einen Berufswechsel erwägen. In den Rettungswissenschaften können Notfallsanitäter:innen Fragen aus ihrem Arbeitsalltag selbst untersuchen. Ihre Erkenntnisse können in Fortbildungen, Behandlungsstandards und in bessere Arbeitsabläufe einfließen. Davon können auch Notfallsanitäter:innen ohne Hochschulabschluss profitieren, wenn die Erkenntnisse in Fortbildungen und im Arbeitsalltag aufgegriffen werden.
Die berufliche NotSan-Ausbildung bleibt die Grundlage. Wer nach der Berufsausbildung studiert, braucht anschließend passende Aufgaben, eine angemessene Bezahlung sowie die Möglichkeit, die erworbenen Kompetenzen einzusetzen. Für erweiterte heilkundliche Tätigkeiten müssen die gesetzlichen Befugnisse geklärt werden; Forschung braucht finanzierte Stellen und Zeit. Ohne diese Voraussetzungen bleibt die Weiterqualifikation Sache der Einzelnen. Ihr potenzieller Nutzen für den Rettungsdienst wird dann kaum ausgeschöpft.
Literatur
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